FDP-Fraktion im Stadtrat

Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Rates. Fraktionsmitglieder sind damit nur die gewählten Ratsmitglieder.

Die Fraktion hat das Recht sogenannte „sachkundige Bürger“ für die Ausschüsse zu benennen. Dadurch kann besonderer Sachverstand einbezogen werden.

Eine Liste aller Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger finden Sie über diesen Link im Ratsinformationssytsem der Stadt Rösrath.

Die Fraktionen haben nach der Gemeindeordnung besondere Rechte:

  • Bestimmung der Vorsitzenden der Ausschüsse
  • Wahlvorschläge für die Mitglieder der Ausschüsse
  • Antrag auf Einberufung einer Sitzung
  • Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes
  • Akteneinsichtsrecht durch ein zu benennendes Ratsmitglied
  • Pflicht des Bürgermeisters zur Stellungnahme
  • Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger mit beratender Stimme zu benennen.

Fraktionen haben für die Funktionsfähigkeit der Ratsarbeit eine besondere Bedeutung. Sie organisieren die Willensbildung, bereiten die Arbeit vor und informieren auch die Öffentlichkeit. Sie erhalten deshalb auch Zuwendungen aus dem kommunalen Haushalt für die sachliche und personelle Ausstattung. Die Mittel dürfen nur für die politische Arbeit der Fraktion verwendet werden. Dazu gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit. Unzulässig ist die Finanzierung von Parteiarbeit, Wahlwerbung und zusätzliche Bezahlung von Fraktionsmitgliedern.

Was ist ein Ratsmitglied?

Ein Ratsmitglied ist Teil der Gemeindeverwaltung. Der Rat ist kein Parlament. Ratsmitglieder haben vom Wähler ein freies Mandat erhalten. Sie sind damit in ihrer Tätigkeit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Sie sind verpflichtet, ausschließlich nach dem Gesetz in ihrer freien Überzeugung zu handeln.

Das wichtigste Recht eines Ratsmitglieds ist das Frage- und Informationsrecht. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, einem Ratsmitglied auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. Das Informations-/Auskunftsrecht steht nur Ratsmitgliedern zu, es gilt also nicht für sachkundige Bürger in Ausschüssen.

Informationen zur Sitzverteilung im Stadtrat finden Sie auf der der Internetseite Citkomm.